Quiz Präsentation 5: Sabine Schlacke – Recht auf Anfechtung (Klagerecht)
1. Nach bestimmten Bestimmungen des EU-Sekundärrechts haben anerkannte Umwelt-NGOs de lege lata einen Rechtsstatus, um Entscheidungen, Handlungen oder Unterlassungen von Behörden in Bezug auf bestimmte Aktivitäten anzufechten, für die nach EU-Recht eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschrieben ist. Was bedeutet in diesem Zusammenhang die Formulierung "anerkannte Umwelt-NGOs haben de lege lata Klagebefugnis"?