Introduction to EU Anti-discrimination Law

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INHALT

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Glossar

 

C

Charta der Grundrechte

Mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union wird erstmals in der Geschichte der Europäischen Union die gesamte Bandbreite der bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rechte der europäischen Bürger und aller in der EU wohnhaften Personen niedergelegt. Diese Rechte lassen sich in sechs Rubriken unterteilen: Würde, Freiheiten, Gleichheit, Solidarität, Bürgerrechte und Justiz.
Die EU stimmte der Charta im Jahr 2000 zu, aber mit der Zustimmung zum Vertrag von Lissabon im Jahr 2009 wurde die Charta für alle Mitgliedstaaten ein rechtlich bindendes Instrument und hat dieselbe Wirkung wie der Vertrag über die Europäische Union und der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union.

E

Europäische Kommission

Die durch den Vertrag von Rom im Jahr 1957 gegründete Europäische Kommission besteht seit dem Beitritt von Bulgarien und Rumänien am 1. Januar 2007 aus 27 Kommissaren.
Ihre wichtigste Aufgabe liegt darin, Vorschläge zu EU-Rechtsakten zu machen, die dann durch den Rat und das Parlament angenommen werden. Sie handelt im allgemeinen Interesse der Union in vollständiger Unabhängigkeit von nationalen Regierungen.

Europäische Menschenrechtskonvention

Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ist ein internationaler Vertrag zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten in Europa.
Sie wurde im Jahr 1950 durch den neu gegründeten Europarat ausgearbeitet und trat am 3. September 1953 in Kraft. Alle Mitgliedstaaten des Europarats sind Vertragsstaaten der Konvention, und von neuen Mitgliedern wird erwartet, dass sie die Konvention so bald wie möglich ratifizieren. Mit der Konvention wurde auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte geschaffen. Die Europäische Union bereitet ihren Beitritt zur EMRK vor.

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist ein durch die Europäische Menschenrechtskonvention geschaffenes supranationales Gericht, das mit Beschwerden über Verletzungen der in der Konvention und ihren Protokollen verankerten Menschenrechte durch die Vertragsstaaten befasst ist. Beschwerden können von Einzelpersonen oder anderen Vertragsstaaten erhoben werden, und der Gerichtshof kann auch Gutachten abgeben. Die Konvention wurde durch den Europarat angenommen, und alle seine 47 Mitgliedstaaten sind Vertragsstaaten der Konvention.

Europäischer Rat

Der Europäische Rat setzt sich zusammen aus den Staats- und Regierungschefs der EU-Länder, dem Präsidenten des Europäischen Rates und dem Präsidenten der Kommission. Er legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten der Europäischen Union fest.

Europäisches Parlament

Das Europäische Parlament ist das einzige direkt gewählte Organ der Europäischen Union und mit seinen 754 Mitgliedern eine der größten demokratischen Versammlungen weltweit. Es wurde im Jahr 1952 als Gemeinsame Versammlung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl gegründet und im Jahr 1958 in Europäische Parlamentarische Versammlung umbenannt. Im Jahr 1962 wurde es zum Europäischen Parlament. Seine wichtigsten Aufgaben sind die Erörterung und Verabschiedung von Rechtsvorschriften zusammen mit dem Rat der Europäischen Union, die Kontrolle anderer EU-Institutionen und die Verabschiedung des Haushalts der Europäischen Union.

Europarat

Der Europarat, der seinen Sitz in Straßburg (Frankreich) hat, wurde am 5. Mai 1949 gegründet. Er ist eine internationale Organisation, die das Ziel verfolgt, in ganz Europa auf der Europäischen Menschenrechtskonvention und anderen Grundlagendokumenten zum Schutz natürlicher Personen beruhende gemeinsame und demokratische Grundsätze zu entwickeln. Heute gehören ihm 47 Mitgliedstaaten an.

G

Gerichtshof der Europäischen Union

Der Gerichtshof, in der Europäischen Union das oberste Gericht für Belange des Unionsrechts, wurde im Jahr 1952 durch den EGKS-Vertrag gegründet und hat seinen Sitz in Luxemburg. Er besteht aus einem Richter je EU-Mitgliedstaat und acht Generalanwälten, die öffentlich und unparteiisch begründete Schlussanträge zu den Rechtssachen vorlegen. Er ist befugt, in Rechtsstreitigkeiten zwischen EU-Mitgliedstaaten, EU-Organen, Unternehmen und Privatpersonen zu entscheiden. Die Rechtssachen können vom Plenum oder von Kammern mit drei oder fünf Richtern entschieden werden.

R

Rat der Europäischen Union

Der Rat der Europäischen Union ist ein Organ der Europäischen Union. Zusammen mit dem Europäischen Parlament ist der Rat der Europäischen Union das Hauptbeschlussorgan der EU. Im Rat kommen Minister aus allen EU-Ländern zusammen, um Rechtsvorschriften zu diskutieren, zu ändern und anzunehmen. (Nicht zu verwechseln mit: Europäischer Rat: Vier Mal im Jahr kommen die EU-Staats- und Regierungschefs zusammen, um die allgemeine Ausrichtung der EU-Politik festzulegen; Europarat – keine Einrichtung der EU).

Richtlinie

Eine Richtlinie ist ein von der Europäischen Union in einem spezifischen Verfahren angenommenes Rechtsinstrument. Sie ist für jeden Mitgliedstaat, an den sie gerichtet wird, hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich, überlässt jedoch den innerstaatlichen Stellen die Wahl der Form und der Mittel (Artikel 288 AEUV). Beispiele sind die Rassenrichtlinie 2000/43/EG und die Rahmenrichtlinie 2000/78/EG.

U

Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention, BRK) ist ein internationales Menschenrechtsinstrument der Vereinten Nationen zum Schutz der Rechte und der Würde von Menschen mit Behinderungen. Die Vertragsstaaten haben den vollen Genuss der Menschenrechte durch Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten sowie ihre volle Gleichheit vor dem Gesetz sicherzustellen. Der Text wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 13. Dezember 2006 angenommen und am 30. März 2007 zur Unterzeichnung aufgelegt. Nach der Ratifizierung durch den 20. Vertragsstaat trat das Übereinkommen am 3. Mai 2008 in Kraft.

V

Vereinte Nationen

Die Vereinten Nationen (VN) sind eine internationale Organisation, deren erklärte Ziele die Förderung der völkerrechtlichen Zusammenarbeit, die internationale Sicherheit, die wirtschaftliche Entwicklung, der soziale Fortschritt, die Menschenrechte sowie die Wahrung des Weltfriedens sind. Die VN wurden im Jahr 1945 nach dem Zweiten Weltkrieg als Ersatz für den Völkerbund, um Kriege zwischen Staaten zu beenden sowie als Dialogplattform gegründet. Sie haben mehrere Unterorganisationen, um ihre Missionen durchzuführen. Den Vereinten Nationen gehören 193 Staaten an.

Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ist, neben dem EUV, der zweite Gründungsvertrag der EU. Er geht hinsichtlich der Rolle, der Politiken und der Funktionsweise der EU stärker ins Detail und gliedert sich in sieben Teile. Er beinhaltet die Befugnisse im Zusammenhang mit Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Diskriminierung. Auch der AEUV wurde wiederholt geändert, und seine aktuelle Fassung wird als konsolidierte Fassung bezeichnet.

Vertrag über die Europäische Union

Der Vertrag über die Europäische Union (EUV) ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), der die Verfassungsgrundlage der EU bildet. Er enthält Bestimmungen zu den verschiedenen Organen der EU sowie zu deren Aufgaben, Verfahren und Zielen. Der EUV wurde in den sechzig Jahren seit seiner ursprünglichen Ausarbeitung wiederholt geändert, und seine aktuelle Fassung wird als konsolidierte Fassung bezeichnet.

Vertrag von Lissabon

Der Vertrag von Lissabon ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der die beiden Verträge ändert, welche die Verfassungsgrundlage der EU bilden. Der Vertrag von Lissabon wurde von den EU-Mitgliedstaaten am 13. Dezember 2007 unterzeichnet und trat am 1. Dezember 2009 in Kraft. Er ändert den Vertrag über die Europäische Union und den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV). In diesem Prozess wurde der EGV in Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) umbenannt.

Vorabentscheidung

Nach Artikel 267 AEUV entscheidet der Gerichtshof der Europäischen Union im Wege der Vorabentscheidung über die Auslegung der Verträge und über die Gültigkeit und die Auslegung der Handlungen der Organe, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union. Wird eine derartige Frage einem Gericht eines Mitgliedstaats gestellt, so kann es diese Frage dem Gerichtshof zur Entscheidung vorlegen (in einem schwebenden Verfahren bei einem einzelstaatlichen Gericht, dessen Entscheidungen selbst nicht mehr mit Rechtsmitteln des innerstaatlichen Rechts angefochten werden können, ist dieses Gericht zur Anrufung des Gerichtshofs verpflichtet).