Introduction to EU Anti-discrimination Law

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Die Antirassismusrichtlinie und die Rahmenrichtlinie

 

Diese Tabelle veranschaulicht den Umfang des Schutzes vor Diskriminierung nach EU-Recht, falls der Richtlinienvorschlag angenommen wird.

Auch diese Tabelle besteht aus sieben Spalten und fünf Zeilen.
In der ersten Zeile werden sechs Gründe aufgezählt, nämlich: Rasse, Religion, Behinderung, Alter, sexuelle Ausrichtung, Geschlecht.
Die erste Spalte beinhaltet die vier Bereiche: Beschäftigung und Berufsausbildung, Bildung, Güter und Dienstleistungen, Sozialschutz.
In allen Feldern außer einem steht „Ja“. Ein „Nein“ findet sich nur noch bei Diskriminierung aufgrund des Geschlechts im Bereich „Bildung“.

Die Felder mit einem „Ja“ in der Zeile „Beschäftigung und Berufsausbildung“, in der Spalte „Rasse“ und in der Spalte „Geschlecht“ für die Bereiche „Güter und Dienstleistungen“ sowie „Sozialschutz“ sind grau unterlegt.
Bei den Gründen Religion, Behinderung, Alter und sexuelle Ausrichtung in den Bereichen Bildung, Güter und Dienstleistungen sowie Sozialschutz ist das Wort „Ja“ grau unterlegt.

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