Introduction to EU Anti-discrimination Law

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Die Antirassismusrichtlinie und die Rahmenrichtlinie

 

Diese Tabelle macht den derzeitigen Stand der Dinge hinsichtlich der „Hierarchie der Diskriminierungsgründe“ deutlich. Sie gibt einen Überblick über die Gründe, aus denen Diskriminierung nach EU-Recht verboten ist, sowie über die Bereiche, in denen dieses Verbot gilt.

Die Tabelle besteht aus sieben Spalten und fünf Zeilen.
In der ersten Zeile werden die sechs Gründe aufgezählt, nämlich: Rasse, Religion, Behinderung, Alter, sexuelle Ausrichtung, Geschlecht.
In der ersten Spalte finden Sie die vier Bereiche: Beschäftigung und Berufsausbildung, Bildung, Güter und Dienstleistungen, Sozialschutz.
In der Zeile zum Bereich „Beschäftigung und Berufsausbildung“ steht bei allen Diskriminierungsgründen „Ja“.
In der Zeile zum Bereich „Bildung“ ist dies beim Diskriminierungsgrund „Rasse“ der Fall, während bei den anderen Gründen „Nein“ steht.
In der Zeile zum Bereich „Güter und Dienstleistungen“ steht in den Feldern für Diskriminierung aufgrund der Rasse und aufgrund des Geschlechts „Ja“. In den Feldern für die anderen Gründe ist „Nein“ zu lesen.
Dasselbe gilt für den Bereich „Sozialschutz“.
Die Felder, in denen „Ja“ steht, sind grau unterlegt.

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